![]() |
© iStockphoto.com/David Jones |
Unternehmen können die beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung für ihre Fahrer auch von externen Anbietern durchführen lassen.
Voraussetzung ist, dass diese Institutionen die Anforderungen des BKrFQG §7, Abs. 1 oder der BKrFQV §6 erfüllen.
Schulungen von externen Ausbildern und Fahrschulen zur beschleunigten Grundqualifikation und zur Weiterbildung finden Sie in unserem Seminarfinder.
So finden Sie die passenden Kurse!
Hier finden Sie die passenden Kurse für Ihre Mitarbeiter:
Dann finden Sie hier Informationen, wie Sie als Fahrschule oder Ausbilder Ihre Kurse und Schulungen überregional im Internet bewerben können.
|
Jetzt Kurse online Suchen |